Verstöße gegen Tierschutz kommen in Sachsen nur selten vor Gericht

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Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Sachsen werden nur in wenigen Fällen bestraft. Den 236 Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr folgten bislang zehn rechtskräftige Urteile. Ausgesprochen wurden ausschließlich Geldstrafen von 15 bis 45 Tagessätzen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf Anfrage der Linke im Landtag hervor.

Im vergangenen Jahr wurden im Freistaat insgesamt 272 Fälle angezeigt.  Mit 40 die meisten in Leipzig, gefolgt vom Landkreis Bautzen mit 35 mutmaßlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.